Was leistet die Krankenkasse?

Wichtige Information zu Kurleistungen, ambulanten Vorsorgeleistungen, ambulanten Rehabilitationen (früher ambulante Badekuren)

Kur-Tageszuschuss:

Nach der gesetzlichen Regelung stehen Ihnen diese Leistungen als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse alle drei Jahre, bei medizinischer Notwendigkeit sogar in kürzeren Abständen, zu. Der Tageszuschuss Ihrer Krankenkasse (Unterbringung und Verpflegung) beträgt in der Regel pro Person 13,00 € - 16,00 € bzw. bis zu 300,00 € pauschal. Dieser Anspruch gilt selbstverständlich auch für Mitmenschen, die schon aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind (z. B. Rentner).

Welche Zuzahlungen für die Kur fallen an?

10,00 € einmalig für das Kurarzt-Rezept (nicht bei allen Kassen). Der durchschnittliche Zuzahlungsbetrag liegt bei ca. 95,00 € (10 % Eigenanteil).

Der Kurantrag:

Zuerst füllen Sie mir Ihrem Hausarzt einen schriftlichen Antrag aus, welchen die Krankenkasse überpfrüft und genehmigt. Anschließend können Sie sich einen Kurort und Campingplatz aussuchen. Das Budget des Hausarztes wird dadurch nicht belastet. Der Kurantrag sollte mindestens zwei Monate vor dem geplanten Gesundheitsaufenthalt gestellt werden. Bei eventueller Ablehnung (sehr selten) können und sollten Sie schriftlichen Widerspruch einlegen, dies geschieht am besten in Zusammenarbeit und Unterstützung mit Ihrem Hausarzt und mit uns (Hotline).

Die Kur als Ziel zu mehr Lebensqualität...

Können Heilmittel über die Krankenkasse-Chipkarte verordnet werden? Selbstverständlich ist es auch weiterhin möglich, dass der Hausarzt aber auch unsere Badeärzte vor Ort wirksame Behandlungsformen wie Fango, Massagen, Krankengymnastik usw., verordnen. Die maximale Verordnungsmenge beträgt bei Heilmittel pro Rezept im Regelfall sechs Einheiten pro Behandlungsart, Folgeverordnungen sind möglich. Achtung wichtig! Rezepte, die Sie von zu Hause mitbringen, dürfen nicht älter als zwölf Tage sein, außer Ihr Arzt legt den späteren Behandlungstermin auf der Verordnung fest.

Welche Zuzahlungen fallen an?

Bei der Verordnung von Heilmittel über Chipkarte müssen Sie 10 % der Kosten selbst tragen.

 

Gerne beraten wir Sie unter unserer Kurhotline 08 00 - 00 05 70 7
(Anrufe aus dem deutschen Festnetz kostenlos)

 

Kur- & Feriencamping Holmernhof Dreiquellenbad

Inhaber: Johann Köck
Singham 40
94086 Bad Griesbach

Telefon:  0 85 32 / 96 13 - 0
Telefax:   0 85 32 / 96 13 - 50
E-Mail:     info@camping-bad-griesbach.de
USt-Id:    DE177549310

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