Kururlaub

Die „Offene Badekur“ lebt! - Ambulante Vorsorgemaßnahmen (früher ambulante Badekuren)

Die ambulante Vorsorgemaßnahme (früher „Offene Badekur“) ist seit 2021 wieder Pflichtleistung der Krankenkassen nach § 23 SGB V. Das heißt, sie kann wieder – wie früher – direkt von Ihrem Hausarzt verschrieben werden.
Seit vielen Jahren war die „ambulante Vorsorgemaßnahme“ nur noch eine „Kannleistung“ – mit der Folge, dass die für viele Kurorte so wichtige Form der Kur kaum noch genehmigt wurde. Gerne beraten wir Sie!

Was ist ein Kururlaub?

Der Begriff „Kur“ vereint die Begriffe „Sorge, Fürsorge und Pflege“. Für sich selbst. Für die eigene Gesundheit. Wenn wir also von einem Kururlaub sprechen, dann erwartet Sie mehr als nur Urlaub. Der Ortswechsel unterstützt die Regeneration des Körpers und der Lebenskraft. 

Sie planen eine ambulante Vorsorgekur?

Ihre Krankenkasse hält ein Antragsformular für Sie bereit. Unsere Kurhotline hilft Ihnen dabei (kostenlos aus dem deutschen Festnetz - 08 00 - 00 05 70 7).
Ihr Arzt unterstützt Sie. Die Dauer Ihrer Kur liegt bei 21 Tagen im 3-Jahres-Rhythmus. Die Heilbehandlungen werden vom Badearzt verordnet. Wir rechnen direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab.

 

Gerne beraten wir Sie unter unserer Kurhotline 08 00 - 00 05 70 7
(Anrufe aus dem deutschen Festnetz kostenlos)

 

Ambulante Vorsorge- oder Rehabilitationskur (offene Badekur)

Die ambulante Vorsorge- oder Rehabilitationskur setzt einen Kurantrag bei Ihrer Krankenkasse voraus. Von dieser erhalten Sie einen sogenannten Kurarztschein für die Konsultation eines Badearztes am Kurort und einen Kurmittel- bzw. Bäderscheck. Bei Vorlage dieses Schecks können die Kosten für die Heilmittel in der Regel mit Ihrer Krankenkasse direkt verrechnet werden. Jedoch müssen Sie Ihren Eigenanteil (10 % der Heilmittelkosten + € 10,00 Rezeptgebühr) bei Erhalt Ihres Behandlungsplanes bezahlen. Allerdings kann die Krankenkasse einen Zuschuss von 13,00 – 16,00 € pro Tag bzw. bis zu 300,00 € pauschal zu den übrigen Kosten (z. B. Verpflegung, Unterbringung) gewähren. Eine vorherige Absprache mit Ihrer Krankenkasse ist in jedem Falle erforderlich. Die offene Badekur kann grundsätzlich alle 3 Jahre in Anspruch genommen werden. Bei medizinischer Notwendigkeit kann Ihre Krankenkasse die Durchführung dieser Maßnahme auch zu einem früheren Zeitpunkt gewähren. Allerdings entfällt dann oft der Zuschuss. Die ärztliche Behandlung erfolgt bei unserem Badearzt direkt am Platz gegen Vorlage des Badearztscheines. Dem Badearzt obliegt die notwendige Verordnung der Heilmittel und Ihre medizinische Überwachung und Betreuung während der Kurmaßnahme. Nach Besuch des Badearztes können Sie die Therapien im Rahmen Ihrer Verordnung im Therapie- & Wellnesszentrum Dreiquellenbad in Anspruch nehmen. Hier erhalten Sie auch Ihren Behandlungsplan und zahlen den Eigenanteil. Eventuelle Befreiungen geben Sie bitte bei Abgabe der Verordnung an. Über die vollständige oder teilweise Befreiung von Zuzahlungen informiert Sie Ihre Krankenkasse. Pro Behandlung tragen Sie die 10 %ige Zuzahlung sowie die Rezeptgebühr von € 10,00 pro Rezept

Kur- & Feriencamping Holmernhof Dreiquellenbad

Inhaber: Johann Köck
Singham 40
94086 Bad Griesbach

Telefon:  0 85 32 / 96 13 - 0
Telefax:   0 85 32 / 96 13 - 50
E-Mail:     info@camping-bad-griesbach.de
USt-Id:    DE177549310

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